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Schwimmhallen: Tests oder Immunitätsnachweise wieder nötig

Ab übermorgen, Samstag, 24. Juni, gilt in der gesamten StädteRegion Aachen wieder die Inzidenzstufe 1, da die Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über dem Wert 10 lag und somit am übernächsten Tag wieder die Stufe 1 gelten muss. Dies hat auch Folgen für die Aachener Schwimmhallen: Die Inzidenzstufe 1 sieht unter anderem vor, dass die Kontaktdaten wieder vor Ort mittels eines Datenblatts zur Rückverfolgbarkeit dokumentiert werden müssen. Ebenfalls gilt eine Maskenpflicht bis zum Umkleidespind.

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW sieht vor, dass in den Schwimmhallen ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss: Eingelassen wird nur, wer mit einem Schnelltest oder Selbsttest nachweisen kann, dass keine Coronainfektion vorliegt. Das Testergebnis muss schriftlich oder digital bestätigt sein und darf höchstens 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell ausgenommen. Eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung steht dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleich. Zudem ist die Vorlage eines Identitätsnachweises ab dem schulpflichtigen Alter erforderlich; ab 16 Jahren muss ein amtliches Ausweisdokument im Original vorgelegt werden.

Zeitslots sind in den Schwimmhallen auch weiter nicht vorgesehen. In den Schwimmhallen Brand, Ulla-Klinger-Halle und Elisabethhalle können 65 Personen und in der Südhalle 90 Personen gleichzeitig schwimmen. Vor dem Besuch der Schwimmhalle kann die Auslastung an den Kassen telefonisch erfragt werden. Die Kontakte sind zu finden unter www.aachen.de/schwimmen. Eintrittskarten ohne Terminbindung können auch vorab im neuen Webshop unter www.aachen.de/ticket-baeder gekauft werden.

Im Freibad Hangeweiher bleiben Zeitslots und eine Online-Buchung unter www.aachen.de/ticket-baeder bestehen. Derzeit werden vier Zeitslots für je 500 Personen angeboten. Ab Samstag ist hier allerdings auch wieder eine Dokumentation der persönlichen Daten zur eventuellen Nachverfolgung vorgeschrieben. Da unter freiem Himmel, entfällt im Freibad aber der negative Test oder der Nachweis der Immunisierung.

Bis einschließlich 17. August, also dem Schulferienende, gelten folgende Öffnungszeiten:

Schwimmhalle Brand

·         Montag von 6.30 Uhr – 17.00 Uhr

·         Dienstag von 12.00 Uhr – 18.00 Uh

·         Mittwoch von 6.30 Uhr – 17.00 Uhr

·         Donnerstag von 6.30 Uhr – 17.00 Uhr

·         Freitag von 6.30 Uhr – 18.00 Uhr

·         Samstag von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

·         Sonntag von 8.00 Uhr – 13.30 Uhr

Ulla-Klinger-Halle

·         Montag von 12.00 Uhr – 20.00 Uhr

·         Dienstag von 6.30 Uhr – 17.00 Uhr

·         Mittwoch von 6.30 Uhr – 17.00 Uhr

·         Donnerstag von 6.30 Uhr – 18.00 Uhr

·         Freitag von 6.30 Uhr – 18.00 Uhr

·         Samstag von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

·         Sonntag von 8.00 Uhr – 13.30 Uhr

Südhalle

·         Montag von 6.30 Uhr – 21.00 Uhr

·         Dienstag von 6.30 Uhr – 21.00 Uhr

·         Mittwoch von 6.30 Uhr – 21.00 Uhr

·         Donnerstag von 12.00 Uhr – 21.00 Uhr

·         Freitag von 6.30 Uhr – 21.00 Uhr

·         Samstag von 9.00 Uhr – 16.30 Uhr

·         Sonntag von 9.00 Uhr – 16.30 Uhr

Elisabethhalle

In den Sommerferien ausschließlich für geschlossene Kurse der Anfängerschwimmausbildung geöffnet. In der Elisabethhalle beginnt bereits ab Montag, 16. August, wieder das öffentliche Frühschwimmen.

Freibad Hangeweiher (mit Zeitslots, Öffnungszeiten gelten auch nach dem 17. August)

montags (Reinigungstag):

·         Nachmittag von 13.00 – 17.15 Uhr

·         After-Work von 17.30 – 21.15 Uhr

dienstags bis sonntags und an Feiertagen:

·         Frühschwimmer-Block von 06.30 – 09.30 Uhr

·         Vormittag von 09.45 – 12.45 Uhr

·         Nachmittag von 13.00 – 17.15 Uhr

·         After-Work von 17.30 – 21.15 Uhr

Einlass ins Freibad ist immer bis 30 Minuten vor Ende des Besuchszeitfensters möglich. Die Wasserzeit endet immer 15 Minuten vor Ende des Besuchszeitfensters.

Verlängerung von Jahreskarten

Die Gültigkeitsdauer der Jahreskarten wurde automatisch um die Dauer der Schließung der Schwimmbäder verlängert. Das Personal an den Kassen der städtischen Schwimmbäder ist über die Verlängerung informiert und wird, falls noch nicht geschehen, eine Ersatzkarte aushändigen. Bitte beachten Sie die Beschilderung vor Ort.

Verlängerung von Bonuskarten

Die Gültigkeitsdauer der Bonuskarten und Bonuskarten Plus wurde automatisch um ein Jahr verlängert. Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist in diesem Fall nicht notwendig.

Quelle: Stadt Aachen

Foto: Brander SV