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Neue Regelungen in den städtischen Schwimmhallen und im Freibad

Nachdem ab heute (Freitag, 9. Juli) in NRW, der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen die so genannte „Inzidenzstufe 0“ gilt, gelten ab morgen (Samstag, 10. Juli) auch in den Aachener Schwimmbädern neue Regelungen beziehungsweise, die bisherigen werden teilweise aufgehoben.

  • In allen städtischen Schwimmhallen und dem Freibad Hangeweiher ist kein negatives Testergebnis oder der Nachweis einer vollständigen Immunisierung durch Impfung oder überstandene Erkrankung mehr gefordert.
  • Zudem entfällt die Personenbeschränkung in den Schwimmhallen, so dass diese wieder voll ausgelastet werden können.
  • Die Kontaktnachverfolgung entfällt ebenfalls.
  • Die Maskenpflicht gilt im Eingangs- und Wartebereich weiter; insbesondere hier soll auch weiterhin der Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Die Leinenabtrennungen bleiben in den Schwimmbecken jeweils erhalten.

Foto: Brander SV